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Update zum Hygienekonzept: 2G-Regel in Umkleideräumen, Gymnastik- und Kraftraum

Liebe Clubkameradinnen und Clubkameraden,

der Berliner Senat hat die Corona-Verordnung erneut geändert. Aufgrund dessen hat der Vorstand des RCT beschlossen, die Hygienekonzepte für unseren Club anzupassen. Die wesentlichen Punkte sind:

  1. Der Rudersport im Freien ist wie bisher für alle ohne Einschränkungen möglich.
  2. Die Umkleideräume und die Sportausübung in Innenräumen (Gymnastikraum und Kraftraum) werden unter die 2G-Regel gestellt, es gibt Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler.
  3. Die Flure, die Toiletten, das Clubzimmer, das Vorstandszimmer und die Sanitärräume können wie bisher genutzt werden.

Vor der Nutzung der Umkleideräume, des Gymnastik- und des Kraftraums sind seit 27.10.2021 die Vorlage eines Nachweises über entweder die vollständige Impfung gegen Covid-19 oder über eine zurückliegende Genesung gegenüber dem RCT erforderlich.
Folgendermaßen kannst Du Deinen Nachweis erbringen und somit die genannten Räumlichkeiten nutzen:

  • Foto, Screenshot oder Kopie des Impf- oder Genesungsnachweises und eines Lichtbildausweises per E-Mail an geschaeftsstelle@rctegel.de
  • Für die FFF-Kurse reicht es aus, die Impfbescheinigung oder den Genesungsnachweis in Verbindung mit einem Lichtbildausweis dem Übungsleiter/Betreuer des jeweiligen Kurses vor der ersten Sportausübung vorzuzeigen

Die eingehenden Dokumente werden zur Kenntnis genommen, die Prüfung des Nachweises wird vermerkt und die eingegangenen Dokumente werden zeitnah gelöscht.

Bitte beachtet zusätzlich die Dokumentationspflicht in den Sporträumen:

  • Vor dem Beginn des Trainings hat sich jede anwesende Person mit dem eigenen Namen, Kontaktdaten sowie der Startzeit in der ausliegenden Liste

Wir bitten ausdrücklich um Verständnis, dass die Nutzung der genannten Räumlichkeiten ohne vorige Vorlage des Nachweises einer Immunisierung nicht gestattet ist.  Wie möchten darauf hinweisen, dass uns nur so die Lockerung bestimmter Auflagen in den Innenräumen und somit eine „normale Nutzung“ der Räume ohne Maske, Abstand und Personenobergrenze möglich ist. Die neuen Konzepte findet Ihr unterhalb dieses Artikels.

Euer Vorstand