Liebe Clubmitglieder,
aufgrund weiterer vom Senat beschlossener Lockerungen gilt für die Umkleideräume und Duschen mit sofortiger Wirkung folgendes:
Im Clubgebäude dürfen die Umkleideräume und Duschen unter folgenden Voraussetzungen wieder genutzt werden:
- Sowohl der Damen-, als auch der Herrenumkleideraum dürfen nur von maximal 12 Personen gleichzeitig genutzt werden. Die Anzahl der pro Umkleideraum zugelassenen Personen (12) ist ausnahmslos einzuhalten.
- Die Fenster bzw. Lüftungsgelegenheiten müssen geöffnet werden.
- Der Aufenthalt in den Umkleideräumen soll so kurz wie möglich gestaltet werden und nur für das Umkleiden genutzt werden. Mannschaftsbesprechungen, das „Feierabend-Getränk“ und ähnliche längere Aufenthalte sind in den Umkleideräumen nicht gestattet.
- Die Umkleideräume und Duschen dürfen nur unter Wahrung des Mindestabstandes von 1,5m genutzt werden.
- Im Clubgebäude ist ab dem Betreten bis zum Verlassen des Gebäudes das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske vorgeschrieben (außer während des Duschens und während der Sportausübung).
- Die Benutzung der Duschen ist nur unter Beachtung folgender Vorgaben gestattet:
- Im Duschraum der Herren dürfen höchstens zwei Personen zeitgleich eintreten und duschen.
- Im Duschraum der Damen dürfen höchstens zwei Personen zeitgleich eintreten und duschen. Bei gleichzeitiger Nutzung durch zwei Personen darf nicht nebeneinander geduscht werden, sondern nur eine Dusche auf der linken Seite und eine auf der rechten Seite genutzt werden.
- Die Nutzung der elektrischen Handtrockner ist bis auf Weiteres untersagt.
Sollten einzelne dieser Regelungen missachtet werden, können auch von behördlicher Seite entsprechende Sanktionen verhängt werden.
Der Vorstand appelliert daher an alle Nutzenden, sich an diese Regelungen zu halten, um die neu gewonnenen Freiheiten nicht wieder einbüßen zu müssen.
Mit rudersportlichen Grüßen
Euer Vorstand