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Lockerung der Testpflicht

Liebe Clubmitglieder,

der Berliner Senat hat die Corona-Verordnung erneut angepasst. Die neue Verordnung ist am 18.06.2021 in Kraft getreten. Wesentliche Neuerung:

  • Rudern und Sportausübung im Freien ist ohne vorherige Testung zulässig.
  • Bei der Sportausübung in Innenräumen verbleibt es dagegen bei der grundsätzlichen Testpflicht.

Der Vorstand wird das Hygienekonzept für den allgemeinen Ruderbetrieb entsprechend anpassen und das angepasste Konzept  bekanntgeben. Des Weiteren wird der Vorstand ein besonderes Hygienekonzept herausgeben, nach dessen Regeln der Kraft- und Gymnastikraum wieder genutzt werden kann.

Rudersportliche Grüße
Euer Vorstand